Skip to main content

Wie die eIDAS-Verordnung das Kreditwesen revolutioniert hat

 

Onlinekredite gibt es an sich schon seit geraumer Zeit. Jedoch sorgten diese immer wieder bei interessierten Kreditnehmern für Ernüchterung, da der Kreditvertrag nicht komplett online abgeschlossen werden konnte. Über eine bloße Kreditanfrage ging die Prozedur bei seriösen Anbietern nicht hinaus, sodass man sich früher oder später persönlich mit einer Bank in Verbindung setzen musste. Seit dem 01.07.2016, mit dem Aufkommen der eIDAS-Verordnung, hat sich diese Situation allerdings geändert. Kreditverträge können seitdem komplett online abgeschlossen werden, was ohne Zweifel ein wichtiger Schritt zur digitalen Transformation ist. Die notwendigen nationalen Regelungen wurden mit Wirkung zum 29. Juli 2017 getroffen.

© peshkova

Möglicher Ablauf eines digitalen Kreditabschlusses

Kartenlesegeräte, Signaturkarten und vergleichbare Hardware gehören langsam aber sicher der Vergangenheit an. Ein funktionierendes Endgerät mit Kamera und Mikrofon, sowie ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) dürfen hingegen beim Abschluss eines Online-Kreditvertrages keineswegs fehlen. Sollte beides zur Verfügung stehen, gilt es eine gewisse Informationsbasis zu schaffen, um ein passendes Angebot für seinen Wunschkredit zu finden. Klassische Kreditvergleichsrechner sind unserer Ansicht nach hierfür die beste Option, da diese die Eingabe individueller Wünsche ermöglichen, sowie eine Vielzahl an potentiellen Angeboten berechnen und diese übersichtlich zum Vergleich bereitstellen.

Sollte man ein ansprechendes Angebot gefunden haben, gilt es den Vertragsabschluss zu realisieren. Dafür bestätigt man das Wunschangebot und beginnt mit dem Signierprozess, welcher mittels des besagten Endgeräts durchgeführt werden kann. Je nach genutztem Identifikationsverfahren wird man dabei via Videochat mit einem ausgebildeten Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens verbunden. Dieser fordert einem zum beidseitigen Ablichten seines Ausweisdokumentes auf und gibt Instruktionen zur Anfertigung eines aktuellen Fotos. Beides wird miteinander abgeglichen, als Nachweis zur rechtssicheren Identifizierung gespeichert und dient fortan als elektronische Signatur.

Nun kommt es zum digitalen Vertragsabschluss bzw. zur Unterzeichnung des Kreditvertrages. Dafür wird die elektronische Signatur genutzt, die kurz zuvor erstellt wurde. Während der Unterzeichnung steht der jeweilige Mitarbeiter weiterhin zur Verfügung, um direkt auf mögliche Fragen eingehen zu können. Die vertraulichen Daten werden nun an die zuständige Bank weitergeleitet, was über eine sichere Datenschnittstelle erfolgt. Dabei erfolgt eine weitere Bearbeitung ohne Zeitverzögerung, sodass der Kreditabschluss schnell absolviert werden kann. In der Regel erhält man kurz darauf einen Identifikationscode, der der abschließenden Bestätigung dient und den Vertrag gänzlich rechtskräftig macht.

Fallbeispiel für einen Kreditabschluss – Schritt für Schritt:

  1. Erforderliche Utensilien prüfen (Endgerät mit Kamera + Mikrofon, Ausweisdokument)
  2. Kreditvergleichsrechner nutzen und online ein passendes Angebot heraussuchen
  3. Das Wunschangebot bestätigen und dadurch das Identifikationsverfahren einleiten
  4. Während des Identifikationsverfahrens via Videochat verbunden werden
  5. Sein Ausweisdokument beidseitig ablichten und ein aktuelles Foto anfertigen
  6. Nach Abgleich der Dokumente, diese als elektronische Signatur abspeichern lassen
  7. Mit der elektronischen Signatur den gewünschten Kreditvertrag online unterzeichnen
  8. Vertrauliche Daten über eine sichere Datenschnittstelle an die Bank übermitteln
  9. Weitere Bearbeitung des Kredits erfolgt ohne Zeitverzögerung
  10. Einen Identifikationscode erhalten z. B. via SMS und diesen bei Aufforderung eingeben
  11. Den Vertrag abschließend bestätigen und diesen somit rechtskräftig machen

Inhalt und Auswirkungen der eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung ist eine Signaturverordnung des europäischen Parlaments und des europäischen Rates, welche elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und die Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG behandelt. Rechtlich gesehen fällt die Verordnung, die in Deutschland auch als IVT bezeichnet wird, unter das Wirtschaftsverwaltungsrecht. Sie befreit Bankgeschäfte von bisher üblichen Beschränkungen, sodass diese komplett online abgeschlossen werden können. Das trifft nicht nur auf den Abschluss von Krediten, sondern z. B. auch auf das Erteilen einer Vollmacht zu, was mittlerweile ebenfalls volldigital umsetzbar ist. Dadurch wird eine ganz neue Dynamik auf den Markt gebracht, die sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern einige klare Vorteile bietet. Ganz zu schweigen von den Banken. Die einzelnen Staaten haben dabei die Freiheit eigene eID Systeme zur elektronischen Identifizierung einzuführen. In Deutschland ist u. a. der neue Personalausweis mit einer integrierten eID Funktion ausgestattet.

Vorteile der eIDAS-Verordnung für Verbraucher

Gerade Verbraucher profitieren in vielerlei Hinsicht von der neuen eIDAS-Verordnung. Besonders erfreulich ist dabei das hohe Maß an Benutzerfreundlichkeit, da auf komplizierte Hardware wie Lesegeräte und Signaturkarten weitgehend verzichtet werden kann. Damit erübrigt sich auch dessen Anschaffung, wodurch einiges an zusätzlichen Kosten entfällt. Stattdessen können Privatpersonen auf eSignaturen zurückgreifen, die unkompliziert in der elektronischen Kommunikation genutzt werden können. Dabei stehen vielfältige Einsatzmöglichkeiten zur Verfügung. So ist beispielsweise eine Unterzeichnung von wichtigen PDFs problemlos via mobiler Signatur möglich, was dem Verbraucher nicht nur zusätzlichen Komfort, sondern auch mehr Sicherheit bietet. Generell gestalten sich Geschäfts- und Vertragsabschlüsse, sowie Authentifizierungen nunmehr als relativ einfach. Das hängt unter anderem auch damit zusammen, dass die Richtlinien EU-weit einheitlich sind.

Vorteile für Verbraucher:

  • Erhöhtes Maß an Benutzerfreundlichkeit
  • Erhöhtes Maß an Sicherheit
  • Komplizierte Hardware wird nicht mehr benötigt
  • Langfristig enorme Kostenersparnis
  • Vielseitige Einsatzmöglichkeiten (z. B. PDF-Unterzeichnung via mobiler Signatur)
  • Vereinfachung von Geschäftsabschlüssen, Vertragsabschlüssen und Authentifizierungen
  • Einheitliche Richtlinien in der gesamten Europäischen Union
  • Bankgeschäfte z. B. Kreditabschlüsse und Vollmachten schnell online möglich

Vorteile der eIDAS-Verordnung für Unternehmen

Doch nicht nur Verbrauchern, sondern auch Unternehmen bringt die eIDAS-Verordnung durchaus Vorteile. Anstatt dem Austausch von Papierdokumenten, ist nun eine Erstellung von elektronischen Dokumenten möglich, wodurch nicht nur eine Menge Arbeit und Zeit gespart werden kann, sondern auch einige potentielle Fallstricke wegfallen. Besonders bei Geschäften, welche über mehrere Landesgrenzen hinweg abgewickelt wurden, kam es nicht selten zu logistischen Problemen. Unter anderem aus dem Grund, da die Dokumente mehrere Poststellen passieren mussten. Allerdings war nicht nur das Versenden von Dokumenten umständlich, sondern auch dessen Lagerung. In elektronischer Form ist eine solche wesentlich einfacher und um ein Vielfaches platzsparender. Zudem werden auch Sicherheitslücken geschlossen, da durch die Webseiten-Authentifizierung, die Gefahr von unseriösen Anbietern drastisch minimiert wird. Auch lassen sich die Kosten für unterschiedliche Prozesse im nationalen und v. a. internationalen Geschäftsverkehr minimieren. Ersparnisse von 80-90% sind dabei keine Seltenheit.

Vorteile für Unternehmen:

  • Weniger Papierdokumente erforderlich
  • Geringerer Arbeitsaufwand
  • Geringerer Zeitaufwand
  • Vermeidung von logistischen Problemen
  • Lagerung wesentlich erleichtert
  • Vermindertes Risiko von unseriösen Anbietern
  • Kosten für unterschiedliche Prozesse stark reduziert

Mit der eIDAS-Verordnung hat die europäische Union die digitale Transformation stark vorangetrieben. Gerade das Kreditwesen wurde vollkommen revolutioniert und das Abschließen von Onlinekrediten gestaltet sich nun deutlich unkomplizierter. Generell profitieren Privatpersonen und Unternehmen in hohem Maße von der eIDAS-Verordnung. Ganz zu schweigen von den Banken und deren Mitarbeitern, bei denen einige Arbeitsprozesse hierdurch ebenfalls erleichtert wurden. Es kann also durchaus gesagt werden, dass die eIDAS-Verordnung ein für viele Seiten sinnvoller Beschluss und somit ein voller Erfolg war.

 

 


Keine Kommentare vorhanden


Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *